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Wer hat Anspruch auf den Vermittlungsgutschein ?
Sie erhalten auf Wunsch von Ihrer Agentur für Arbeit einen
Vermittlungsgutschein, wenn Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld haben (dazu gehört
auch ein ruhender Anspruch) und nach einer Arbeitslosigkeit von mindestens sechs
Wochen (Maßgebend ist die Dauer der Arbeitslosigkeit in den letzten drei Monaten
vor der Beantragung des Gutscheins. Diese Frist verlängert sich um Zeiten, in
denen Sie an Eignungsfeststellungs-, Trainings- oder beruflichen
Bildungsmaßnahmen teilgenommen haben) und weder von der Agentur für Arbeit noch
von einem privaten Vermittler vermittelt sind, oder wenn Sie in einer
Arbeitsbeschaffungsmaßnahme (ABM) oder Strukturanpassungsmaßnahme (SAM)
beschäftigt sind oder zuletzt beschäftigt waren. Wenn Sie Anspruch auf
Arbeitslosengeld II haben, kann Ihnen ein Gutschein ausgestellt werden. Ein
Rechtsanspruch besteht nicht.
Wozu dient der Gutschein ?
Mit dem Vermittlungsgutschein können Sie einen privaten Arbeitsvermittler Ihrer
Wahl einschalten. Aus dem erforderlichen schriftlichen Vermittlungsvertrag
zwischen Ihnen und dem Vermittler muss insbesondere die Vergütung hervorgehen,
die im Falle einer Vermittlung fällig wird. Erlaubt sind höchstens 2000,00 €
(einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer). Wenn der private Vermittler
Ihnen eine Arbeitstelle vermittelt, wird Ihm die Vermittlungsvergütung unter
bestimmten Voraussetzungen von der Agentur für Arbeit ausgezahlt, die den
Gutschein ausgestellt hat.
Welchen Wert hat der Gutschein und wie lange ist er gültig ?
Der Vermittlungsgutschein wird einheitlich in Höhe von 2000,00 € ausgestellt. In
diesem Betrag ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten. Der Gutschein ist drei
Monate gültig. Danach erhalten Sie auf Wunsch einen neuen Gutschein, wenn die
Voraussetzungen für die Anstellung noch erfüllt sind. Ein Gutschein wird nicht
ungültig, wenn der Anspruch auf Arbeitslosengeld wegfällt.
Wo bekomme ich den Gutschein ?
Den Gutschein können Sie bei der Agentur für Arbeit persönlich beantragen oder
dort formlos per Telefon, Brief, Fax oder E-Mail unter Angabe Ihrer
Kunden-Nummer anfordern.
Unter welchen Voraussetzungen wird der Gutschein ausgezahlt ?
Der Gutschein wird an den privaten Vermittler ausgezahlt, wenn er Sie innerhalb
der dreimonatigen Gültigkeitsdauer des Gutscheins vermittelt in
eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung im Inland
mit einer Dauer von mindestens drei Monaten
bei einem Arbeitgeber, bei dem Sie in den letzten vier Jahren vor der
Arbeitslosmeldung längstens drei Monate beschäftigt waren (Diese Voraussetzung
entfällt im falle einer befristeten Beschäftigung, wenn Sie schwer behindert und
aufgrund Ihrer Behinderung im Arbeitsleben besonders betroffen sind)
Der Gutschein wird in zwei Raten ausgezahlt.
Die erste Rate in Höhe von 1000,00 € wird nach einer sechswöchigen Dauer des
Beschäftigungsverhältnisses gezahlt und der Restbetrag, wenn das
Beschäftigungsverhältnis mindestens sechs Monate bestanden hat. Hat der
Vermittler Ihnen lediglich eine Beschäftigung mit einer Dauer von drei bis unter
sechs Monaten vermittelt, erhält er nur einmalig 1000,00 €.
Kann ich auch ohne Vermittlungsgutschein einen privaten Vermittler
einschalten ?
Selbstverständlich kann jede und jeder Arbeitsuchende einen privaten Vermittler
in Anspruch nehmen. Wer jedoch keinen Vermittlungsgutschein der Agentur für
Arbeit besitzt, muss die gesamte vereinbarte Vermittlungsvergütung an den
Vermittler selbst zahlen. Diese Vergütung darf ebenfalls 2000,00 €
(einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer) nicht übersteigen.
Quelle: Agentur für Arbeit |